Vom ewigen Kampf der Liebe

stomlove

Am 28. Februar soll darüber abgestimmt werden, ob eine Minderheit von ca. 80’000 Paaren eine steuerliche Begünstigung erhalten sollen. Die „Heiratsstrafe“ soll laut CVP abgeschafft werden. Das klingt vordergründig gar nicht schlecht und der erste Impuls wird bei den meisten verheirateten Wählern positiv sein. Alles gut und recht. Wäre da nicht die perfide Sache mit dem Passus zur Ehedefinition, der in die Bundesverfassung geschrieben werden soll. Bis jetzt steht da:

Art. 14
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.

Laut CVP Initiativtext soll Artikel 14 wie folgt ergänzt werden

Art. 14 Abs. 2 (neu)
2 Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.

Eine klare Diskriminierung homosexueller Lebensgemeinschaften. Das Nein Komittee www.gemeinsam-weiter.ch meint richtig dazu:

  • Die CVP-Initiative will die Ehe abschliessend als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau festlegen. Eine solch explizite Definition in der Bundesverfassung bewirkt ein dauerhaftes Eheverbot für alle homo- und bisexuellen Menschen sowie Transmenschen, bei denen beide Beziehungspartner dasselbe amtliche Geschlecht haben.
  • Die Initiative torpediert damit den angelaufenen politischen Prozess zur Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare. In einer Umfrage vom November 2015 haben sich 70,4% der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe geäussert. Mehr als 10 Jahre nach der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz wäre die Zeit reif dafür, dass sich das Schweizer Stimmvolk an der Urne zu dieser Frage äussern könnte.
  • Bei einer Annahme der Eheverbots-Initiative der CVP würde eine mögliche öffentliche Diskussion über dieses wichtige, gesellschaftliche Thema aber von vornherein abgewürgt. Die Initiative kommt deshalb einer Maulkorb-Initiative für das Schweizer Stimmvolk gleich!

Es finden sich noch weitere schlüssige Argumente auf der Webseite von Gemeinsam weiter, die ich hier allen zur Koinsultation empfehlen möchte.

Ich frage Dich ganz persönlich: Willst Du für ein Steuergeschenk an eine Minderheit wirklich den Bundesverfassungsartikel Nr. 8 zur Rechtsgleichheit opfern und gleiches Recht für alle eben nicht allen zugestehen?

Ist Geld mehr wert als Menschlichkeit und Gerechtigkeit?

Soll die Bundesverfassung wirklich für Diskriminierung missbraucht werden dürfen?

Bevor ihr abstimmt, solltet Ihr diese Fragen für Euch beantworten und überlegt Euch gut, was ihr für ein „JA“ opfert! Ich selbst lege Euch vertrauensvoll ein „Nein“ ans Herz!

Gemeinsam weiter für eine gerechtere und faire Welt!

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Und für alle die denken, wir Homosexuellen und Transmenschen seien nur eine kleine Minderheit in unserer Gesellschaft. Mit fast 10% Bevölkerungsanteil gibt es doppelt soviele Homo- und Transmenschen als Bauern (5%) in der Schweiz. Soviel zum Thema Minderheitenpolitik.